Der Kurbeitrag wird in allen staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Grundlage ist die gemeindliche Kurbeitragssatzung. Der Kurbeitrag wird in Wasserburg ganzjährig einbezogen.


