Einleitung

Kurbeitrag

Inhalt

Der Kurbeitrag wird in allen staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Grundlage ist die gemeindliche Kurbeitragssatzung. Der Kurbeitrag wird in Wasserburg ganzjährig einbezogen.

 

Einleitung

Änderung Kurbeitrag zum 01.01.2026

Inhalt
Hauptsaison

01.04.-31.10.

Nebensaison

01.11.-31.03.

Erwachsene Personen ab 15 Jahre 3,30 Euro 2,20 Euro
Geschäftsreisende, Tagungs-/Seminarteilnehmer befreit befreit
Kinder 0-5 Jahre befreit befreit
Kinder 6-14 Jahre 2,20 Euro 1,70 Euro
Menschen mit Behinderung 50-80% 2,20 Euro 1,70 Euro
Begleitperson

Menschen mit Behinderung „B“ 50-80%

2,20 Euro 1,70 Euro
Menschen mit Behinderung 81-100% befreit befreit
Begleitperson

Menschen mit Behinderung „B“ 81-100%

befreit befreit
Einleitung

Download

    Eine Hand hält ein Stempel mit der Aufschrift Satzung

    Kurbeitragssatzung vom 01.01.2025

    Reiseführer ECHT BODENSEE CARD

    Reiseführer ECHT BODENSEE CARD

    Eine Hand hält ein Stempel mit der Aufschrift Satzung

    Kurbeitragssatzung vom 01.01.2026

Nach Oben