Tourist-Information
Lindenplatz 1
88142 Wasserburg (B)

Tel. (08382) 88 74 74
Fax (08382) 8 90 42
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalangebote

  • 1. Anmeldung/Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Er muss dafür eine entsprechende ausdrückliche und gesonderte Erklärung unterschreiben. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die Tourist-Information Wasserburg der Gemeinde Wasserburg (B) (Reiseveranstalter) zustande.

  • 2. Reisepreis/Bezahlung

Der Reisepreis ist festgelegt und dem Angebot der Tourist-Information zu entnehmen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zu entrichten, die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 10 Tage vor Reiseantritt fällig und an die Tourist-Information zu bezahlen.

  • 3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Tourist-Information Wasserburg (B) behält sich Programmänderungen vor, sofern sie witterungsbedingt sind oder den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

  • 4. Rücktritt durch den Reisenden

Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist gegenüber der Tourist-Information Wasserburg schriftlich anzuzeigen und wirkt ab dem Tag, an dem das Schreiben dort eingeht. Bei Eingang an Wochenenden oder Feiertagen zählt der nächsterreichbare Werktag. Der Veranstalter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Von Leistungen, welche der Veranstalter an Dritte zu erbringen hat, ist er vom zurücktretenden Kunden vollständig freizustellen. Der Veranstalter kann Pauschalsätze wie folgt als Schadensersatz verlangen:

Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt: 25%
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50%
Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Reiseantritt: 75%
Ab dem 9. Tag vor Reiseantritt: 90%
des vereinbarten Reisepreises.

In diesem Falle ist es dem Kunden unbenommen, dem Veranstalter im Einzelfall einen geringeren von ihm zu ersetzenden Schaden nachzuweisen, welcher dann anstelle der Pauschale geschuldet wird.

Für Umbuchungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von ¤ 50,- zumindest jedoch 10% des Reisepreises, höchstens 25% des Reisepreises vereinbart, erfolgt die Umbuchung bis 60 Tage vor dem Reiseantritt.

Erfolgt die Umbuchung nach dem 59. Tag vor Reiseantritt, so ist anstelle der Umbuchungspauschale die Quote des Reisepreises zu bezahlen, welche derj. bei Rücktritt entspricht. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten einen geringeren Schaden im Einzelfalle nachzuweisen.

  • 5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die Tourist-Information Wasserburg kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Tourist-Information Wasserburg behält den Anspruch auf den Reisepreis.

b) Ohne Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. höherer Gewalt. Die Tourist-Information Wasserburg kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

c) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält den einbezahlten Reisepreis zurück.

  • 6. Haftung

Die Tourist-Information Wasserburg haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Auswahl der zur Leistungserbringung eingeschalteten Dritten. Wird im Rahmen einer Reise als Teilleistung ein dritter Veranstalter tätig, z. B. durch Beförderung im Linienverkehr, oder als eigenständiges Programm, so ist eine Haftung der Tourist-Information Wasserburg für diesen Programmpunkt ausgeschlossen.

Dem Kunden wird hiermit jeder gegen den Drittveranstalter gegebene Ersatzanspruch abgetreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.

  • 7. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Tourist-Information Wasserburg zur Kenntnis zu geben. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • 8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Es gelten ergänzend die Auszüge im Unterkunftsverzeichnis 2006 sowie die Bestimmungen des BGB.

  • 9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lindau am Bodensee.

 
 
Internationale Bodensee Tourismus GmbH Wellvital Allgäu


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